„zwangsläufig zur Folge haben, voraussetzen, fordern“; einfach: dingen, ursprünglich ein Wort der Rechtssprache, mhd. bedingen: „verhandeln, durch Verhandlung gewinnen, Bedingungen vorschreiben“, danach „vereinbaren, (sich) vorbehalten“, wofür heute ausbedingen, Tätigkeitswort, mhd. ūʒbedingen, steht; siehe auch Beding, das (15. Jh.), Bedingung, die: mhd. bedingung und Bedingnis, die (14. Jh.), die im 16. Jh. eine „vertragliche Abmachung“, dann eine „Voraussetzung“ (im rechtlichen Sinn) bezeichnen; Bedingung: „Voraussetzung“ geht im 18. Jh. in die philosophische Fachsprache, danach in die Allgemeinsprache ein, die Mehrzahl Bedingungen nimmt dabei die Bedeutung „Verhältnisse, Gegebenheiten“ an. „Wir streben nach dem Absoluten Als nach dem allerhöchsten Guten.“ Ich stell es einem jeden frei; Doch merkt ich mir vor andern Dingen: Wie unbedingt, uns zu bedingen, Die absolute Liebe sei. (Dem Absolutisten, Johann Wolfgang von Goethe) Mit Widerlegen, Bedingen, Begrimmen Bemüht und brüstet mancher sich; Ich kann daraus nichts weiter gewinnen, Als daß er anders denkt wie ich. (Mit Widerlegen, Bedingen, Begrimmen, Johann Wolfgang von Goethe)

von mhd. dröuwen, ahd. drewen und bedrewen (bei Martin Luther, 1483-1546): „drohen, bedrohen“, wie auch „einschüchtern, erschrecken“, „zu einem gewünschten Verhalten zu bewegen suchen“; aber urspr. so auch im Sinne von „jn. etw. geheißen, (dem Wind) etw. gebieten, jn. gebieterisch anherrschen“, „standhaft auftreten“; siehe auch die Bedräuung, Hauptwort: „drohender Gesichtsausdruck“. „Womit sind die Bewohner vom Schicksal hart bedräut?“ (1843) „Als der Greuel dem Titus zu Ohren kam, bedräute er die Uebelthäter, und sie thaten es fortan heimlich.“ (1869) „Und stund auf und bedrewete den wind und das meer, da ward es ganz stille.“ (Matth. 8, 26) „Läszt fürwahr die trauten kindelein gefahr und leid nicht eben leicht bedräun.“ (Gottfried August Bürger (1747-1794), Dichter)

an einer Sache dran sein
der

„zu dem Zweck“, mhd. behouf: „Geschäft, Vorteil, Gewerbe, Zweck, Nutzen, wessen man bedarf“ (13 Jh.),

mhd. beheben: „wegnehmen, behalten, behaupten, erwerben, erhalten“; vgl. mnd. behōf: „Nutzen, Bedürfnis“ und to behōf: „zum Nutzen, zum Besten“;

später rückt die Bedeutung „Bedarf, Vorteil“ in den Vordergrund; in Verbindung mit der md. Kanzleisprache in formelhafter Wendung zu diesem Behuf(e), eigentlich: „für dieses Bedürfnis“.

Behufs entwickelt sich zum Verhältniswort behufs (um 1800), „zu dem Zweck“. „Sie unterbrachen manchmal das Gesinge Lautlachend, und frugen bedenkliche Dinge,

Zum Beispiel: Sag uns, zu welchem Behuf Der liebe Gott den Menschen schuf?“ (Heinrich Heine (1797 bis 1856), aus: „Waldeinsamkeit“, 1851)

„Hieraus leitet er nun zum Behuf der Praxis, wie er glaubt, unwiderleglich ab: daß die dioptrischen Fernrohre nicht zu verbessern seyen.“ (Johann Wolfgang Goethe (1749 bis 1832),

aus: „Zur Farbenlehre“, Bd. 1., Tübingen, 1810) „Doch der Mensch fragt stets: Warum? Wenn er sieht, daß etwas dumm. Freund ich hab dir zugehört, und du hast mir gut erklärt, wie zum weisesten Behuf Gott den Menschen zweifach schuf…“ (Heinrich Heine (1797 bis 1856),

„Beine hat uns zwei gegeben ...“, aus: Nachgelesene Gedichte 1845 bis 1856, 1. Abteilung: Zeitgedichte)

kleinlich, grundlos, kleinkrämerisch kritisieren; Kritik üben, tadeln, nörgeln

Hat die Bedeutungen „jemanden betrüben“, „Unruhe, Sorge, Kummer bereiten“, „sich grämen“, aber auch „sich um etwas sorgen“, „für jemanden sorgen“ (somit auch für sich selbst durch das Kümmern um Sorgen oder Schwierigkeiten), „sich kümmern (um)“.Im Fnhd. wird bekümmern auch noch in den Verwendungen „jemanden rechtlich belangen“, „jn. verhaften“, „etwas mit Schulden belasten“, „verpfänden“, „ein Land/eine Stadt einnehmen/erobern“ eingesetzt.

die

Mhd. kumber, kummer, hat die Bedeutungen „Kummer, Angst, Sorge“, „Schwierigkeit“, „Last“; im Frühneuhochdeutschen (Fnhd.) Wörterbuch findet sich außerdem die Verwendung „Beschäftigung“, „sorgsame Arbeit“. Diese Bedeutungen sind im heutigen Gebrauch verloren gegangen, finden sich jedoch noch im Tätigkeitswort bekümmern.

Drückt die Beziehung einer Mutter zu ihrem kleinen Kind aus und bedeutet „behüten, umsorgen“.

die

Bestehend aus dem TW (jm.) berufen (auch als EW verwendet, beispielsweise wie in „berufen sein, etwas zu tun“) und der Endung -ung. Wir verbinden unsere tägliche Arbeit in der Regel immer mit einem Beruf. In der Schule bereiten wir uns auf das Berufsleben vor. Es scheint so, als wäre dies beinahe der wichtigste Teil unseres Lebens, die zentrale Rolle unseres Daseins. Wir sprechen auch davon, unsere Berufung leben zu können. In einer der vielen Bedeutungsebenen des Wortes verstehen wir unter Berufung ein höheres Wirken, etwas, was man unbedingt tun muss und möchte.
Im „Handwörterbuch der deutschen Sprache“ von 1833 lesen wir für das TW berufen folgende Herleitungen und Bedeutungen heraus: „jmd. zu etwas rufen, einladen“, z.B. „die Gemeinde zusammenrufen“, besonders „einen zu einem Amte ernennen“, daher überhaupt „jm. zu etwas bestimmen“; jmd. berufen (zu einer Aufgabe): „einen Beruf dazu habend“, „dazu bestimmt“; auch: „in gutem oder besonders bösem Ruf stehend“; außerdem: sich auf etwas berufen: „mit Worten bezaubern, beschreien (z.B. ein Kind)“

Beruf, der: der Ruf zu etwas (z.B. zu einem Amte)“; auch „die Berufung auf etwas“; Das Berufen zu einem Amte“, „Amtspflicht“ („mein Beruf erfordert es“); im Wörterbuch abschließend und bemerkenswerterweise erwähnt: „der innere Trieb, Beweggrund, die Neigung zu etwas“, „Beruf zu etwas empfinden“. So wurde die Berufung bereits 1833 als etwas verstanden, das einem „inneren Trieb“, einer „inneren Bestimmung“ entspricht, einer „angeborenen inneren Neigung“. Heute nicht mehr gebräuchlich, aber ursprünglich vorgesehen, die aufgeführte Wendung „einen Beruf zu etwas empfinden“

„glücklich machen“;

die
Glück, Freude, Eintracht, Harmonie, Einigkeit
das

Unannehmlichkeit, die einen im Herzen traurig stimmt; Gram, Kummer

Gebeugte Form (3. Person Singular Präsens) des Tätigkeitswortes bieten, also veraltet für „bietet“; 

er/sie/es beut („er/sie/es bietet“), du beutst („du bietest“) und der Imperativ beut! (biete!) sind in dieser alten Form zu dem Tätigkeitswort bieten, ahd. biotan, bekannt. Bedeutungen sind „bieten, darbieten, in Aussicht stellen, etwas zusichern, etwas reichen, darreichen, jemandem etwas zumuten, jemanden grüßen, einen Gruß erbieten, etwas ankündigen, etwas befehlen oder gebieten“.

gebeut ist die veraltete Form für „gebietet“, also die gebeugte Form des Tätigkeitswortes gebieten, Bedeutungen sind „gebieten, herrschen, befehlen, etwas verlangen, vorschreiben“.

der
Geldstolz, auf sein Vermögen pochend
das

Abgeleitet vom Wortstamm wissen oder gewissen sein, etwas ist „bekannt“; Wissen, das, „Kenntnis, Kunde“. Die eher alltägliche Ebene: „Ich bin mir dessen bewußt“ oder „ein Bewußtsein für etwas entwickeln“, im Sinne: von einem unbewußten Denken und Handeln ablassen, hin zu einem bewußten Wahrnehmen und Agieren, etwas aus dem Un- oder Unter- Bewußtsein ins Bewußtsein holen. In diesem Sinn hat das Wort Bewußtsein sehr viel mit selbständigem Denken, Wahrnehmen und Fühlen zu tun. Andererseits hat dieses Wort eine viel tiefgreifendere Bedeutung, die uns im Allgemeinen auch noch „bewußt“ ist, im Sinne von: ein „neues Bewußtsein“ entwickeln, ein „erweitertes Bewußtsein“ erfahren, bis hin zu einer„Bewußtseinserweiterung“ in Richtung eines „erwachten“ oder sogar „erleuchteten“ Zustandes. Hier betreten wir bereits Neuland, denn was ein „erleuchteter Zustand“ ist, können wir nur ahnend erfassen, solange wir ihn nicht direkt erleben. Wenn wir uns allerdings „bewußt machen“, daß es diese Zustände gibt, werden wir sie auch eher erkennen, wenn wir sie erleben. Mehr und mehr Menschen erleben sie.