Die gefundenen Worte
„Etwas aushandeln, vereinbaren“, „etw. ausdrücklich festlegen“, „(das Leben) durch eine Abmachung retten“; „freien Abzug vereinbaren“; „sich aus der Schlinge ziehen“; auch: „eine Ausnahme machen“; „der witwe des bauers soll nach proportion der erbschafft ein ausgedinge gemachet werden.“ (In: Ziesemer, „Preußisches Wörterbuch“, 1939) „Von nun ab nahmen ihn (den alten bauern) nur noch zwei dinge in anspruch, die vorbereitungen zur hochzeit (seines sohnes) und die errichtung seines ausgedings.“ (In: Anzengruber, 1884) „das ausgedinge ... ist jenes dingliche rechtsverhältnis, bei dem bestimmte personen vom jeweiligen eigentümer einer bäuerlichen wirtschaft eine mehrzahl von leistungen für ihren unterhalt fordern können.“ (In: K. Schmidt, „Gutsübergabe“, 1920) „Mit ausgedingten Worten." (im Sinne von „ausdrücklich“)
(auch der), mhd. gedinge, ahd. gidingi: „Vertrag“, zu dingōn (dingen); „das gerichtlich Ausbedungene“, „Vereinbarung, Verhandlungsergebnis“; landwirtschaftl.: „Altenteil, Austrag“ (für den alten Bauern vorgesehener Gebäudeteil, „Altersversorgung“ nach Übergabe eines Guts an die jüngere Generation, Unterhalt auf Lebenszeit); übertr.: „Posten, auf den jemand abgeschoben wird“
äußerst, Eigenschaftswort, ist ein uns noch weitestgehend geläufiges Wort, mit folgenden Bedeutungen: „am weitesten außen liegend, größt, im höchsten Grade, letzt, letztmöglich“.
Anders sieht es aus mit dem Wort äußerstens oder häufig auch äusserstens geschrieben. Unsere Leserin entdeckte das Wort in dem Buch „Meine Ansicht der Geschichte“ von Peter Franz Müller aus dem Jahre 1814. Aus der Vorrede (das heutige Vorwort):
„Wer seine Geschichte nur aus seinem Handbuche kennt, und dieses äusserstens, um des Welttones willen, hin und wieder durch eine Stelle aus dem von seinen eigenen Genossen gegeisselten Herodot, dem unlateinischen Livius, dem Italiener Tacitus u.s.w. zu belegen weiß, ohne sich durch eigenes Denken und Forschen, und durch vergleichen der Zeitpunkte, …“.
Leider haben wir in keinem Nachschlagewerk die Erklärung zu diesem Wort gefunden. Die Bedeutung von einer weiteren Steigerung von äußerst scheint den Sinn von „im höchsten Grade“ nochmals zu unterstreichen, so daß es keinerlei Zweifel an der Wichtigkeit des Beschriebenen geben kann.
Dieses Wort ist in mehreren Werken zu finden, so auch in „Traurige Gedanken zur nutzlichen Zeit-Vertreibung. Oder: Hundert Discursen von den vier letzten Dingen des Menschens“ von Johann Lorenz Helbig aus dem Jahr 1704.
„Es hat sich Alexander Magnus in seinem ganzen Leben äusserstens dahin bemühet/ wie er ein Herr der ganzen Welt werden mögte/ hats auch endlich soweit gebracht/ daß er fast allen Menschen auf der Welt zu befehlen gehabt …“
jammern, klagen, sich beschweren
Altfr. und alem., ahd., „Kind, Geborenes, Nachkomme, Mensch“, auch „Sohn, Tochter“; got. und isländ. Barn, angels. Bärn, nordengl. und schott. Bairn, von beran, „zeugen, gebehren“; lt. Johann Jakob Spreng.
Barn, auch Parn in der Mehrzahl. Barn hat folgende weitere Bedeutungen: „Freÿherr, großer Herr“, „Zucht, Geschlechte, Art“, „Gerichte, Urteil“, „Gerichtsstuhl, Tribunal“, Parn, „Back, Trog“.
Eine weitere Herleitung in Friedrich Kluge zu finden, Barn, „Krippe, Heureffe über der Krippe“, ahd. barno, mhd. barn, nicht verwandt mit engl. barn, „Scheune“, weil dies auf angls. bere-ern eigtl. „Gerstenhaus“ zurückgeht. Ahd. barno gehört als „Träger“ gefaßt eher zu der germ. Mz. ber, „tragen“ unter „Bahre“ und „gebären“.
die Cousine