Die verlorenen Worte
Berufung
Bestehend aus dem TW (jm.) berufen (auch als EW verwendet, beispielsweise wie in „berufen sein, etwas zu tun“) und der Endung -ung. Wir verbinden unsere tägliche Arbeit in der Regel immer mit einem Beruf. In der Schule bereiten wir uns auf das Berufsleben vor. Es scheint so, als wäre dies beinahe der wichtigste Teil unseres Lebens, die zentrale Rolle unseres Daseins. Wir sprechen auch davon, unsere Berufung leben zu können. In einer der vielen Bedeutungsebenen des Wortes verstehen wir unter Berufung ein höheres Wirken, etwas, was man unbedingt tun muss und möchte.
Im „Handwörterbuch der deutschen Sprache“ von 1833 lesen wir für das TW berufen folgende Herleitungen und Bedeutungen heraus: „jmd. zu etwas rufen, einladen“, z.B. „die Gemeinde zusammenrufen“, besonders „einen zu einem Amte ernennen“, daher überhaupt „jm. zu etwas bestimmen“; jmd. berufen (zu einer Aufgabe): „einen Beruf dazu habend“, „dazu bestimmt“; auch: „in gutem oder besonders bösem Ruf stehend“; außerdem: sich auf etwas berufen: „mit Worten bezaubern, beschreien (z.B. ein Kind)“
Beruf, der: der Ruf zu etwas (z.B. zu einem Amte)“; auch „die Berufung auf etwas“; Das Berufen zu einem Amte“, „Amtspflicht“ („mein Beruf erfordert es“); im Wörterbuch abschließend und bemerkenswerterweise erwähnt: „der innere Trieb, Beweggrund, die Neigung zu etwas“, „Beruf zu etwas empfinden“. So wurde die Berufung bereits 1833 als etwas verstanden, das einem „inneren Trieb“, einer „inneren Bestimmung“ entspricht, einer „angeborenen inneren Neigung“. Heute nicht mehr gebräuchlich, aber ursprünglich vorgesehen, die aufgeführte Wendung „einen Beruf zu etwas empfinden“