Die verlorenen Worte
gebührlich
Ahd. giburien, mhd. gebuern, mit den teilweise verlorengegangenen Bedeutungen „sich ereignen, geschehen, zuteil werden, rechtlich zufallen, zustehen, sich gehören, sich ziemen, sich geziemen, zukommen“ (vgl. Kluge, Etymologisches Wörterbuch der deutschen Sprache „Gebühr“), heute noch in den Bedeutungen „zustehen“, „rechtlich zufallen“ und „sich gehören“;
Gebühr, die, Hauptwort, heutige Bedeutung „das zu zahlende Entgelt/Abgabe/Beitrag gegenüber einer öffentlichen Einrichtung/Behörde für eine in Anspruch genommene Dienstleistung“,
geht auf ahd. giburi zurück für „Geschick, Ereignis“.
Eine Redewendung ist „über Gebühr“, und bedeutet „über das angemessene Maß hinausgehend, mehr als erforderlich“, z. B. „über Gebühr beanspruchen/loben/betonen/strapazieren“.