Die verlorenen Worte
Huld (jmd. hold sein)
Mhd. hulde, „von dem Bey- und Nebenworte hold“: „Geneigtheit, Wohlwollen, Gnade, Gunst“ und auch „Liebe, Treue, Ergebenheit“; die Neigung zu einem Menschen, die Bereitwilligkeit und Fertigkeit, sein Bestes zu befördern; nicht in Huld sein: „nicht in jemandes Gunst stehen“ oder einen in Hulden behalten: „jmd. gewogen bleiben, jmds. Gunst nicht verscherzen, sich ihn nicht abgeneigt machen“; auch: Huldigung, Hauptwort: „Ehrerbietung“, „die Neigung eines Höhern gegen einen Geringern“, siehe auch Gottes Huld; sich jmds. Huld erwerben: „Beliebtheit, Ansehen gewinnen“; davon hold oder huld als zusammengesetztes Eigenschaftswort wie auch huldausströmend oder huldausstrahlend; siehe auch die Unhuld, Hauptwort: „die Ungnade“.
„Merkst du nicht, daß er beim Vater in Hulden kommen muss, wenn dieser ja sagen soll?“
„Wenn ein hofhörig mann ein frowen nimmt, die nit syn genoss ist, der hat des Grundherrn huld verloren.“
„Sich der Huld und Gnade des Landesherren empfehlen.“
„Ein einzig lächeln voller huld würd‘ allen kummer lindern.“