„die Wesenheit einer Sache, ihr Wesen“; „in der Wesenheit, der wahren, eigentlichen Beschaffenheit nach“; „das Wesen eines Dinges ist der Inbegriff der Wesentlichkeiten, d.h. der wesentlichen Merkmale oder Stücke eines Ganzen“; mhd. auch wesentheit, frühnhd. noch vereinzelt zu wesen „guter Zustand“;
allgemein: „von Gott, der menschlichen Seele und von Dingen überhaupt“, „Substanz als Stofflichkeit, Leiblichkeit oder Essenz im chemisch-alchimistischen Sinne“; auch „das Wesen von etwas in einem volleren Sinne, den gesamten Gehalt an Eigenart vergegenwärtigend“; „eine Wesenheit der Sache“, „in der Wesenheit, im Wesentlichen, im großen Ganzen“;
„[…] euch dreien g’nügt ein auge, g’nügt ein zahn, da ging’ es wohl auch mythologisch an in zwei die wesenheit der drei zu fassen […].“
(Johann Wolfgang von Goethe (1749–1832), Dichter und Naturforscher, aus: „Faust – Der Tragödie zweiter Teil“, vollendet 1831)
Wesenheit, auch in „Gegenüberstellung mit Schein und Schatten“, „Natur, Wesensart, Eigenheit“, „innerste Natur eines Menschen“, „spezieller Wesenszug, Eigenheit“;
hiervon jedoch dadurch unterschieden, daß Wesenheit sich nicht auf wirkliche Geschöpfe, sondern ausschließlich auf ideelle Existenzen oder jene bezieht, die einen abstrakten Begriff vergegenständlichen – oder doch so allgemein gebraucht wird, daß diese in die Auffassung eingeschlossen sind: der Seelen aber, dieser nach dem Ebenbild Gottes erschaffen;
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