Die verlorenen Worte
Nachkind
„Spätling“, heißt in den Rechten nicht nur ein Solcher, der erst nach des Vaters Tode auf die Welt kömmt, sondern auch der welcher beÿ des Vaters Lebzeiten nach gestelltem Ergemächte geboren wird (Oberländ.) s. Afterkind; lt. Johann Jakob Spreng. Ein Nachkind nennen die Holländer auch ein Kind aus dem zweÿten oder dritten Ehbette.
Siehe auch Nachkömmling oder Nachkomme.