Die verlorenen Worte
Mann
Ahd., mhd. auch annd. man (nn), „Mensch, Mann“; die allgem. Bedeutung steckt noch in nhd. jemand, niemand. Im Angls. konnte man mon (n für nn) ebensogut von einem weiblichen Wesen (vgl. bes. angls. wífmon, engl. woman, „Weib“) gebraucht werden, wie von einem männlichen Wesen, wenn auch das männliche überwog. Angls. mon, „Mensch, Person, Mann, Weib“, engl. man, „Mensch, Mann“, anord. maðr, got. manna, „Mensch, Mann“; lt. Friedrich Kluge.
Mann, „Mensch“, worunter zuweilen bederleÿ Geschlechte begriffen wird, und sonderlich, wen von Leibeigenen die Rede ist. Mann, „tapferer Mann, Held“, „Einwohner, Bürger“, „Hausvater“, „Kriegsmann“, „Lehnmann, welches Standes und Ranges“, „Mann eines Herren, von ihm überwunden zum Gehorsam gebracht worden, ihm gehuldigt haben“, „Mann eines Herren“, seinem Zepter und Schwert sich unterwerfen, ihm huldigen und schweren, von ihm zu Lehn gehen“, „Dienstmann“, „Bidermann, Gewährmann“; Johann Jakob Spreng.
Mächtig seid ihr, ihr seids durch der Gegenwart ruhigen Zauber,
Was die stille nicht wirkt, wirket die rauschende nie.
Kraft erwart ich vom Mann, des Gesetzes Würde behaupt er,
Aber durch Anmut allein herrschet und herrsche das Weib.
Manche zwar haben geherrscht durch des Geistes Macht und der Taten,
Aber dann haben sie dich, höchste der Kronen, entbehrt.
Wahre Königin ist nur des Weibes weibliche Schönheit,
Wo sie sich zeige, sie herrscht, herrschet bloß, weil sie sich zeigt.
(Friedrich von Schiller (1759–1805), Dichter, aus: „Macht des Weibes“, Sämtliche Werke, Band 1, München, 1962, S. 250–251, 253)