Die verlorenen Worte
Frevel
„Übermut, Leichtsinn, Mutwille, böse Tat“ und stand im alten Rechtssystem für eine „vorsätzlich begangene Straftat“;
freveln, Tätigkeitswort, bedeutet „Freveltaten begehen“;
„Übermut, Leichtsinn, Mutwille, böse Tat“ und stand im alten Rechtssystem für eine „vorsätzlich begangene Straftat“;
freveln, Tätigkeitswort, bedeutet „Freveltaten begehen“;