Die verlorenen Worte
wahrwörtig, wahrwortig, warwörtig, warwortig
Verbindung aus wahr und wort, nd. „wahrhaft, glaubwürdig“, mnd. warwordich (Schiller-Lübben), Fundstelle: Dt. Wörterbuch von J. u. G. Grimm (1854–1969); „wahrwörtige Leute, beÿ denen Wort und Taht Eines ist, und deren Ja und Nein die Kraft eines Eides hat“ (Originaltext J. J. Spreng); weitere mögliche Bedeutungen, „wahre Worte“ oder „wortwörtlich, wahrhaftig“;
wahr, Eigenschaftswort, „wirklich, echt und recht, der Wirklichkeit gemäß, verwirklicht, naturgetreu, wahrhaft“; nach J. u. G. Grimm kann über die Herkunft des Wortes nicht mit voller Sicherheit geurteilt werden, es ist lediglich auf das Deutsche und das Friesische beschränkt.
Bereits im altlat. wurde wahr in der Rechtssprache in der Bedeutung „recht gegenüber falsus“, als „rechtlich anerkannt, gültig“ eingesetzt.
Die am meisten verbreitete Verwendung von wahr erfolgt in Bezug auf Reden und Aussagen, die der „Tatsache entsprechen“ oder „wirklich so gemeint sind“;
„der (bischof) waʒ warwortig und wyse,
gode dynte her zu pryse,
her waʒ mit gantzir pflichte
gerecht in syme gerichte.“
(Ernst v. Kirchberg)